Polizeipräsidium Mittelfranken, Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
Richard-Wagner-Platz 1, 90443 Nürnberg
Tel.: 0911/2112-1344
Website: https://www.polizei.bayern.de/schuetzen-und-vorbeugen/beratung/beauftragte-der-polizei-fuer-kriminalitaetsopfer/003155/index.html
Cuidamos:
- männliche Personen jeden Alters
- weibliche Personen jeden Alters
Cuidamos a los afectados por ...
- körperliche Gewalt
- sexueller Gewalt
- häuslicher Gewalt
- Stalking
Más información
Die „Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK)“ im Polizeipräsidium Mittelfranken bieten Informationen, Hilfe, Rat, Unterstützung und Tipps zur Vorbeugung zu den Themengebieten Häusliche Gewalt, Sexuelle Gewalt, Stalking, Sexueller Missbrauch von Kindern und Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Es wird aktiver Opferschutz durch Opferberatung geleistet; durch entsprechende präventive (kostenlose) Fachvorträge in der Öffentlichkeit werden diese Themenfelder präsentiert.
Es wird aufgeklärt über den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens und die Rechte des Zeugen bzw. Geschädigten im Strafverfahren und Tipps zur Vorbeugung gegeben.
Ziel ist es, das Verhältnis zwischen Polizei und Opfer weiter zu optimieren, die Opfer zu schützen und durch die Beratung weitere Straftaten zu verhindern. Dies kann entweder durch Prävention, z.B. durch konkrete Verhaltensempfehlung und/oder durch Strafverfolgung erreicht werden. Der Täter soll zur Verantwortung gezogen werden.
Mit jeder nicht angezeigten Straftat schützen wir den Täter, nicht das Opfer.
Es wird aktiver Opferschutz durch Opferberatung geleistet; durch entsprechende präventive (kostenlose) Fachvorträge in der Öffentlichkeit werden diese Themenfelder präsentiert.
Es wird aufgeklärt über den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens und die Rechte des Zeugen bzw. Geschädigten im Strafverfahren und Tipps zur Vorbeugung gegeben.
Ziel ist es, das Verhältnis zwischen Polizei und Opfer weiter zu optimieren, die Opfer zu schützen und durch die Beratung weitere Straftaten zu verhindern. Dies kann entweder durch Prävention, z.B. durch konkrete Verhaltensempfehlung und/oder durch Strafverfolgung erreicht werden. Der Täter soll zur Verantwortung gezogen werden.
Mit jeder nicht angezeigten Straftat schützen wir den Täter, nicht das Opfer.
Strafanzeige notwendig
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