Gewaltambulanz im Klinikum Stuttgart
Kriegsbergstraße 60, 70174 Stuttgart
Tel.: 0152 76783333
Website: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/rechts-und-verkehrsmedizin/leistungsspektrum/medizin/gewaltambulanz/gewaltambulanz-stuttgart
E-Mail: gewaltambulanz-stuttgart@med.uni-heidelberg.de
Wir betreuen:
- männliche Personen jeden Alters
- weibliche Personen jeden Alters
- diverse Personen jeden Alters
Wir betreuen Betroffene von ...
- körperliche Gewalt
- sexueller Gewalt
- häuslicher Gewalt
- Unfall / Unglück
Weitere Informationen
Die Ambulanz steht prinzipiell allen Menschen offen, unabhängig von deren Alter, Geschlecht, Herkunft oder finanzieller Situation. Auch wer keine/noch keine Anzeige bei der Polizei erstatten will, kann sich untersuchen lassen.
Untersucht werden können Personen, die nach gewaltsamen Ereignissen, auch Unfällen, Verletzungen erlitten haben oder bei denen die Sicherung von Spuren (z.B. DNA-Spuren) zur Klärung beitragen könnten.
Eine frühzeitige Untersuchung sollte vor allem nach häuslicher Gewalt, Strangulation, bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Gewalt an älteren Menschen oder nach sonstigen gewaltsamen Übergriffen wie Schlägereien oder Angriffen mit gefährlichen Gegenständen erfolgen. Auch nach Unfällen kann eine Untersuchung sinnvoll sein, wenn rechtliche Konsequenzen möglich sind und der Unfallablauf geklärt werden soll. Nicht zuletzt besteht auch die Möglichkeit einer Untersuchung von Personen, die selbst im Verdacht stehen, eine Gewalttat begangen zu haben, wobei dies nur im polizeilichen Auftrag erfolgen kann.
Untersucht werden können Personen, die nach gewaltsamen Ereignissen, auch Unfällen, Verletzungen erlitten haben oder bei denen die Sicherung von Spuren (z.B. DNA-Spuren) zur Klärung beitragen könnten.
Eine frühzeitige Untersuchung sollte vor allem nach häuslicher Gewalt, Strangulation, bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Gewalt an älteren Menschen oder nach sonstigen gewaltsamen Übergriffen wie Schlägereien oder Angriffen mit gefährlichen Gegenständen erfolgen. Auch nach Unfällen kann eine Untersuchung sinnvoll sein, wenn rechtliche Konsequenzen möglich sind und der Unfallablauf geklärt werden soll. Nicht zuletzt besteht auch die Möglichkeit einer Untersuchung von Personen, die selbst im Verdacht stehen, eine Gewalttat begangen zu haben, wobei dies nur im polizeilichen Auftrag erfolgen kann.
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