Häufig gestellte Fragen zur Finanziellen Entschädigung
Welche finanziellen Hilfen gibt es für mich als Opfer eine Straftat?
Wer auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat wird und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erleidet, kann einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht geltend machen.
Wer hat Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch das Soziale Entschädigunsrecht?
Neben den Personen, die unmittelbar Opfer einer Gewalttat wurden, können auch Angehörige der Geschädigten, sowie Hinterblieben und Nahestehende Leistungen empfangen.
Welche Leistungen werden durch das Soziale Entschädigungsrecht erbracht?
Bei Gewalttaten im Inland wird für alle daraus resultierenden physischen und psychischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine Entschädigung erbracht. Dies umfasst unter anderem die Bezahlung von Krankenbehandlungen, Pflegeleistungen, Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl) oder Sterbegeld. Ein Schmerzensgeld wird jedoch nicht gezahlt.
Wie und wo kann ich einen Antrag auf Entschädigung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht stellen?
Der Entschädigungsantrag kann formlos, mit den Formularen der Landesversorgungsbehörde oder mit Hilfe des bundeseinheitlichen Antragsformulars bei der Versorgungsbehörde des Bundeslands, in dem sich die Tat ereignet hat, gestellt werden. Der Antrag kann aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern (z.B. einer Krankenkasse oder einem Rentenversicherungsträger) und in den Gemeinden abgegeben werden. Es gibt keine Antragsfrist. Leistungen werden grundsätzlich allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung erbracht.
Gibt es neben dem Sozialen Entschädigungsrecht weitere finanzielle Hilfen?
Unabhängig vom Sozialen Entschädigungsrecht gibt es einige Stiftungen, Fonds und Vereine, die finanzielle Hilfe für Betroffene von Straftaten gewähren. Die meisten davon beziehen sich auf bestimmte Opfergruppen, z.B. Opfer sexuellen Missbrauchs, oder bestimmte Regionen. Außerdem können sich die Angebote je nach Bundesland unterscheiden.
Ich bin Opfer einer extremistischen Straftat bzw. eines terroristischen Anschlags. An wen kann ich mich wenden?
Opfer von extremistischen Übergriffen bzw. terroristischen Straftaten oder ihre Hinterbliebenen können Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe oder für Opfer terroristischer Straftaten beim Bundesamt der Justiz beantragen. Antragsberechtigt sind Personen, die durch extremistische oder terroristische Gewalttaten an ihrem Körper oder in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden sind.