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Vertrauliche Beweissicherung
Personen, denen Gewalt widerfahren ist, haben die Möglichkeit, die Spuren der Tat zeitnah und vertraulich in Kliniken oder Gewaltschutzambulanzen sichern zu lassen, ohne die Polizei einzuschalten. Dies hängt nicht davon ab, ob sie sich später dazu entscheiden, Anzeige zu erstatten und so ein Gerichtsverfahren anzustreben. Insbesondere Verfahren, bei denen es sich um eine Aussage-gegen-Aussage-Situation, ohne weitere Beweise handelt, werden häufig eingestellt.
Liegen jedoch Beweise, wie bspw. Fotos oder eine rechtssichere ärztliche Dokumentation der Verletzungen vor, sind die Chancen einer Verurteilung des/der Täter*in in einem Strafverfahren deutlich höher. Dadurch wird den Betroffenen die Möglichkeit gegeben, sich in Ruhe zu überlegen, ob sie Anzeige erstatten möchten oder nicht. Bitte beachten Sie, dass die vertrauliche Spurensicherung keine Garantie für ein erfolgreiches Strafverfahren ist, es handelt sich lediglich um eine rechtssichere Dokumentation der Spuren einer Tat.
Solche Beweissicherungen sind in einigen Kliniken oder sogenannten Gewaltschutzambulanzen möglich. Allerdings sind diese Angebote in Deutschland nicht flächendeckend und die Situation unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
Seit dem 01.03.2020 werden die Leistungen zur vertraulichen Beweissicherung in einigen Bundesländern durch die Krankenkassen übernommen. Für mehr Informationen siehe https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__27.html.
Informationen für Ärzt*innen zur Versorgung von Gewaltopfern
Das durch die Europäische Union und das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen geförderte Projekt iGOBSIS-pro ermöglicht eine standardisierte und flächendeckende Gewaltopferversorgung in Nordrhein-Westfalen. Teilnehmende Klinik- und Praxis-Ärzt*innen werden mithilfe eines intelligenten Gewaltopfer-Beweissicherungs- und Informations-Systems (iGOBSIS) durch die Untersuchung, Asservateentnahme und gerichtsfeste Dokumentation geleitet. Die anschließende Abholung und Lagerung der Asservate erfolgt durch das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Düsseldorf, wo derzeit in Weiterentwicklung der iGOBSIS-Idee ein interdisziplinäres Gewaltopferzentrum aufgebaut wird.
Neben ausführlichen und frei zugänglichen Anleitungen und Empfehlungen für Ärzt*innen finden sich auf der Homepage auch weitergehende Informationen für Betroffene: www.gobsis.de.
Ebenfalls bietet die Website Soforthilfe nach Vergewaltigung Informationen für Ärzt*innen. Hier finden sich Dokumentationsbögen für häusliche und sexualisierte Gewalt, diverse Informationen und Leitlinien zur Behandlung von Gewaltbetroffenen sowie Hintergrundmaterialien für die Behandlung von sexuell übertragbaren Infektionen (STI).