Körperliche Gewalt

Was ist körperliche Gewalt?

Körperliche Gewalt reicht von Handgreiflichkeiten, über Schläge, Kniffe, Tritte hin zu einer handfesten Prügelei oder Verletzungen durch Messer und andere Gegenstände und Waffen, sowie absichichtliches Verbrennen oder Vergiften. Voraussetzung der Straftat ist eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung. Diese Handlungen können gesundheitliche Schäden zur Folge haben, welche eine lange körperliche Einschränkung bedeuten oder von denen eine vollständige Genesung nie erfolgen kann. Zudem kann körperliche Gewalt bei den Opfern auch zu psychischen Beeinträchtigungen führen, da sie Angst vor einer erneuten Opferwerdung haben.

Dabei kann körperliche Gewalt in sehr unterschiedlichen Situationen auftreten. So gibt es z.B.  Gewalt in Beziehungen gegen den/die Partner*in, wenn ein Streit eskaliert oder aus anderen Gründen (vgl. Häusliche Gewalt). Aber auch Kinder können von Gewalt betroffen sein, aus Wut, Frust oder – zu Unrecht – aus Gründen der Erziehung. Ebenso können ältere Mitmenschen in einem Pflegeverhältnis geschlagen oder anderweitig verletzt werden, da sie sich nicht wehren können.

Was ist die Rechtslage bei körperlicher Gewalt?

Es gibt verschiedene Schweregrade von körperlicher Gewalt bzw. Körperverletzung, entsprechend fallen diese unter unterschiedliche Straftatbestände. Aber auch bestimmte Konstellationen in denen Körperverletzungen stattfinden, werden im Strafgesetzbuch berücksichtigt.

Allgemein gilt nach § 223 StGB (Strafgesetzbuch) für Körperverletzung, dass jemand, der eine andere Person körperlich misshandelt oder deren Gesundheit schädigt, bestraft wird. Dies gilt auch für diesbezügliche Versuche. 

Weiter gibt es die:

Laut aktueller Rechtssprechung gilt auch das heimliche Einschänken von Alkohol als Köperverletzung:

"Die medizinisch nicht indizierte Verabreichung von bewusstseinstrübenden Substanzen ist eine Schädigung der Gesundheit im zuvor genannten Sinne (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2000 - 2b Ss 111/00 - 47/00, zitiert nach juris). Insofern kann die Herbeiführung eines Rauschzustandes durch Alkohol als Gesundheitsschädigung einzuordnen sein (BGH, Urteil vom 04.03.1981 - 2 StR 734/80NJW 1983, 462). Denn die Beschädigung an der Gesundheit besteht in der Störung der ordnungsmäßigen körperlichen Funktionen, also im Hervorrufen oder Steigern einer Krankheit im weitesten Sinne (vgl. BGH, a.a.O; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 223 Rn. 8)." (Volle Rechtssprechung)

Wer kann Opfer von körperlicher Gewalt werden?

Im familiären Umfeld werden Frauen überproportional häufig Opfer von körperlicher Gewalt durch Männer. Diese Taten werden jedoch oft nicht angezeigt. So kommt die Polizeiliche Kriminalstatistik, also der Statistik zu den Straftaten, die durch die Polizei registriert werden, zu dem Ergebnis, dass zwei Drittel der Opfer von Körperverletzungen männlich sind. Dabei haben viele bereits selbst Situationen erlebt oder beobachtet, in denen es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Jungen oder Männern gekommen ist. Dabei kann es sich um eine Schlägerei in der Schule, oder eine Prügelei vor der Kneipe handeln. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass es sich bei den genannten Zahlen nur um die angezeigten Taten handelt. Das heißt die Zahl der tatsächlichen Körperverletzungen (Dunkelziffer), die auch Frauen betreffen, ist deutlich größer.

Weitere Informationen über Formen von Körperverletzung, deren strafrechtliche Einordnung sowie weitere Details unter www.koerperverletzung.com

Wo kriege ich Hilfe bei körperlicher Gewalt?

Bei gravierenden Verletzungen können die Opfer sehr verunsichert und in ihrer weiteren Lebensführung eingeschränkt sein. Zudem können eventuelle Belastungen durch ein Strafverfahren auf die Opfer zukommen, bei welchen sie vor der Polizei und vor Gericht von den Vorfällen berichten müssen. Auf dem Portal odabs.org finden Opfer körperlicher Gewalt schnell eine Beratungsstelle in ihrer Nähe.

Für  die Unterstützung während eines Strafverfahrens kann es  hilfreich sein, Beistand zu haben. Dafür gibt es die psychosoziale Prozessbegleitung. Hier finden Opfer Angebote der psychosozialen Prozessbegleitung in ihrer Region.

Opfer von körperlicher Gewalt haben die Möglichkeit, die Spuren der Tat zeitnah und vertraulich in Kliniken oder Gewaltschutzambulanzen sichern zu lassen, ohne die Polizei einzuschalten.   Diese Angebote der vertraulichen Beweissicherung finden Opfer hier.

 

 

Weitere Informationen über Formen von Körperverletzung, deren strafrechtiche Einordnung sowie weitere Details finden Sie unter www.koerperverletzung.com