Stalking

Was ist Stalking?

Der Begriff „Stalking“ leitet sich vom englischen Verb „to stalk“ ab, was übersetzt so viel wie „sich anschleichen“ bedeutet. Heutzutage wird darunter das wiederholte und beabsichtigte Belästigen und Verfolgen einer Person verstanden, sodass sie in ihrer Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt und deren Sicherheit bedroht wird.

In ihre missliche Lage gelangen die Opfer häufig im Zusammenhang mit der Beendigung einer Beziehung. So handelt es sich in etwa der Hälfte aller Fälle von Nachstellung bei dem/der Stalker*in um den/die Ex-Partner*in. Aufgrund der Trennung fühlt diese/r sich zurückgewiesen. Dabei wird das Ziel verfolgt sich zu rächen oder die Person zurückzugewinnen. Aber hinter Stalker*innen können sich auch weitere ganz verschiedene Personen verbergen: Nachbar*innen, Kolleg*innen, Freund*innen und auch gänzlich unbekannte Personen. Dabei glauben sie häufig, eine besondere Beziehung zu dem Opfer zu haben und dass dies auch auf Gegenseitigkeit beruht. Situationen und Gefühle werden falsch interpretiert und Zurückweisung wird nicht akzeptiert. Dabei werden die Opfer bedroht und belästigt und ihnen wird nachspioniert und aufgelauert. Diese Verhaltensweisen bedrängen das Opfer und das führt zu erheblichen Einschränkungen bei der Lebensführung aufgrund von Angst.

Was ist die Rechtslage bei Stalking?

Der Gesetzgeber hat die Risiken im Zusammenhang mit Stalking erkannt und im Jahr 2007 den Nachstellungs-Paragraphen (§ 238 StGB) in das Strafgesetzbuch aufgenommen und zwischenzeitlich verschärft. Stalking ist demnach ganz klar eine Straftat. Für Nachstellung drohen Geld- und Freiheitsstrafen. Ferner kann es zu einer einstweiligen Anordnung kommen, die es dem/der Peiniger*in untersagt, sich dem Opfer zu nähern.

Aber Stalking hat zahlreiche Gesichter, denn der Eingriff in die Privatsphäre kann sich auf vielerlei Arten äußern. Somit können auch andere Paragraphen Anwendung finden wie Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Falschbeschuldigung (§ 164 StGB) oder Sachbeschädigung (§ 303 StGB).

Wer kann Opfer von Stalking werden?

Alle Personen können von dieser Straftat betroffen sein. Stalking ist ein ernst zu nehmendes Problem.
Unter Stalking fallen verschiedene Handlungen und unterschiedliches Verhalten. Zum Beispiel äußert es sich in:

  • Belagern, ständiger Gegenwart der Person
  • Auflauern, beispielsweise vor der Wohnung, dem Supermarkt, dem Arbeitsplatz, der Schule, der Wohnung oder im Lieblingscafé
  • Verfolgen
  • Beleidigen
  • Warenbestellungen im Namen der Opfer (z.B. Identitätsdiebstahl)
  • Lügen über die Opfer erzählen etwa gegenüber Kollegen und Arbeitgebern
  • Ausfragen und Belästigen des Bekanntenkreises
  • unerwünschte Geschenke, Blumen, Liebesbriefe
  • E-Mails, Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, SMS-Mitteilungen, What’s App Nachrichten oder Telefonanrufe zu allen Tages- und Nachtzeiten

Zahlreiche Stalkingopfer reagieren zunächst auf die Kontaktversuche der späteren Täter*innen. In der Regel fängt die Kontaktaufnahme auch unauffällig an. So kann sich diese in ein oder zwei SMS oder What’s App Nachrichten am Tag oder auch Mails und Anrufen äußern. Die späteren Opfer antworten anfänglich oder nehmen Treffen war. Wenn ihnen der Kontakt zu viel wird, weisen sie zunächst darauf hin. Hierdurch hoffen sie, die Situation entschärfen zu können. Dies hat jedoch keine Auswirkungen. Im Gegenteil können sich die Täter*innen dadurch sogar bestätigt und motiviert fühlen. Stalker*innen nehmen jede Möglichkeit wahr, um mit dem Opfer in Kontakt zu treten. Die Kontaktversuche werden immer exzessiver. Opfer werden regelrecht mit Nachrichten, Drohungen oder teilwiese auch mit vermeintlichen Liebesbekundungen bombardiert. Dazu gehören auch Auflauern, Belagern, Verfolgen - und dies zumeist intensiv und über lange Zeiträume hinweg. Immer wieder wird die Nähe zum Stalkingopfer gesucht. Einige Stalker*innen belästigen sogar Freunde und Familienangehörige. Erhält der/die Täter*in nicht das Erhoffte, kann die Situation eskalieren und zu einer Verletzung des Opfers oder seiner Angehörigen führen.

Wo kriege ich Hilfe bei Stalking?

Typisch für Stalker*innen ist, dass sie die Grenzen der Opfer überschreiten. Dabei kann der Psychoterror ohne fachkundige Hilfe erhebliche Folgen mit sich ziehen. Nicht selten leiden die Opfer unter psychischen Erkrankungen, beispielsweise unter Panikattacken, Angststörungen und Depressionen. Ferner können mit der Opferwerdung Magen- oder Kopfschmerzen aber auch Schlafprobleme einhergehen.

Holen Sie sich erfahrenen Beistand und Unterstützung. Auf odabs.org werden Ihnen zahlreiche Beratungsstellen vorgestellt, die mit der Straftat und deren Folgen bestens vertraut sind. Zahlreiche Organisationen bieten im Falle einer solchen Straftat versierte Hilfe an. Nutzen Sie das Portal odabs.org und finden Sie eine ortsnahe Beratungsstelle, die Ihnen die erforderliche Hilfe sowie Beistand bietet und Ihnen zurück ins Leben verhilft.