Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir von ODABS sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 07.01.2021) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website www.odabs.org und ihrer Unterseiten. Sie basiert auf einer Selbstbewertung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Verantwortlichen für das Projekt ODABS sind  bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) vollständig zu erfüllen. Die Seite www.odabs.org und die Unterseiten sind überwiegend mit den aktuellen Richtlinen zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar.

Der HTML-Code wird vom dem eingesetzten Content Management System entsprechend den Regeln für barrierefreies Webdesign (BITV 2.0) ausgegeben. Der Frontendcode (HTML und CSS) wird nach den Vorgaben des W3C validiert. Spezielle, eigene Funktionen zur Veränderung der Schriftgröße und ein spezieller Kontrastmodus werden nicht umgesetzt, da diese Funktionen bereits von Browsern oder individuellen Hilfsmitteln bereitgestellt werden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung  nach Artikel 5 der Richtlinie (EU)  2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente (mehrheitlich) sowie Medien mit anderen Dateiformaten (z.B. Word)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am13. April 2023 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.odabs.org aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns auch per E-Mail, per Post oder telefonisch kontaktieren:

Kriminologische Zentralstelle e. V.
Luisenstraße 7
65185 Wiesbaden

Telefon: 0611-15758-0
E-Mail: odabs@krimz.de

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten.

Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden.

Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 (0)641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de